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Jobs und Benefits

im Bistum Würzburg

Sie suchen einen neuen Job? Schauen Sie doch mal auf unserem Jobportal vorbei, das regelmäßig aktualisiert wird. Vielleicht finden Sie dort die für Sie passende freie Stelle. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Oder werfen Sie doch einen Blick auf das Jobportal des Bistums und der Caritas Würzburg!

Vorteile für unsere Arbeitnehmer

Wenn Sie beim Bistum Würzburg arbeiten, bietet das zahlreiche Vorteile für Sie. Zum Beispiel ...

Die Arbeitszeit kann zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie flexibel eingeteilt werden.

Teilzeit kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beantragt werden, sofern dies im betrieblichen Ablauf möglich ist. Auch der Wunsch nach einer Erhöhung/Minderung der Wochenstunden kann geäußert werden. Bei Kindern bis 18 Jahren und bei Pflege besteht sogar ein Anspruch nach ABD Teil A 1 § 11.

Mobiles Arbeiten kann im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

Neuorientierung oder Auszeit, eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung mit Ansparphase (volles Erbringen der Arbeitszeit bei verringerten Bezügen) und Freistellungsphase (verringerte Bezüge).

Arbeitstag Freistellung z.B. bei kirchlicher oder standesamtlicher Eheschließung (auch von Kindern), Taufe, Erstkommunion, Firmung von Kindern etc; bis zu 4 Arbeitstage bei Teilnahme an Exerzitien,
Wallfahrten und Katholikentag etc.

Freistellung bis zu 3 Arbeitstage im Kalenderjahr in sonstigen dringenden familiären Fällen, auch stundenweise möglich (ab 01.01.2024).

Aus wichtigem Grund arbeitsfreie Zeit ohne Entgeltfortzahlung, z. B. schwere Erkrankung von Angehörigen oder Kindererziehung (bis 14. Lebensjahr).

Auszahlung mit dem Gehalt, z. Zt. 358 EUR (brutto) pro Kind, auch bei Adoption.

Kind wird während der Arbeitszeit in einer Kindertagesstätte betreut. Steuer- und sozialversicherungsfreier Zuschuss bis zu 50 EUR je Kind.

Unter verschiedenen Bedingungen Gehaltsvorschuss bei Vollzeittätigen, maximal 2.600 EUR, Teilzeitbeschäftigte anteilig, jedoch mindestens 50 % Arbeitszeit

Zuschuss bei aktivem Beschäftigungsverhältnis derzeit je nach Entgeltgruppe zwischen 30 % und 45 % des Ticketpreises

Je nach Tarif können Zuschüsse zu den Kosten, die durch Krankheit und Pflege entstehen, beantragt werden. Wechsel in einen umfangreicheren Tarif durch Aufzahlung möglich

Preisnachlässe bei namhaften Anbietern bei Produkten und Dienstleistungen – auch aus der Region.

Dienstgeber zahlt derzeit 100 % der Beiträge. Durch Entgeltumwandlung zusätzliche Beträge möglich.

Beim Tod von Beschäftigten im aktiven Arbeitsverhältnis wird Sterbegeld gewährt (restliche Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – zwei Monate das Entgelt des/der Verstorbenen).

Das audit berufundfamilie unterstützt Unternehmen, eine familienbewusste Personalpolitik nachhaltig umzusetzen. Es ist ein strategisches Managementinstrument zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das audit erfasst die bereits vorhandenen Maßnahmen der Diözese zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Anhand von acht Handlungsfeldern wird ermittelt, in welchen Bereichen die Diözese die Rahmen- und Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen im Sinne des Audits weiter entwickeln kann.

Dabei geht es nicht darum, möglichst viele, sondern vielmehr passgenaue Lösungen zu finden und umzusetzen. Diese berücksichtigen neben den Bedürfnissen der Beschäftigten auch die Arbeitsanforderungen und Möglichkeiten der Diözese.

Aktiv betriebene familienbewusste Personalpolitik ist nicht mit einer wohltätigen Sozialpolitik gleichzusetzen, die lediglich Kosten verursacht.

Mit dem 'audit berufundfamilie' bekennt sich die Diözese zu ihrer Verantwortung, „familiengerechte Jobs statt jobgerechter Familien“ (Generalvikar Dr. Hillenbrand) zu bieten.